Kaffeesahne ist neben der Milch, Kondensmilch und der Sahne eine weitere beliebte Zutat zum Weißen von Kaffee. Als Milchprodukt gelangt sie ungesüßt in den Kaffee. Im Vergleich zur Kondensmilch, deren Fettgehalt zwischen 4 und 10 % liegt, ist der Fettgehalt von Kaffeesahne in Deutschland auf ein Minimum von 10 % festgelegt.
Ein gravierender Unterschied liegt auch in der Herstellung der Produkte. Während bei der Kondensmilch der Rohstoff Milch eingesetzt wird, der durch Kondensation an Wasser verliert und angedickt wird, ist der Ausgangsstoff bei der Kaffeesahne der Süßrahm. Je nachdem, welche Fettstufe (10, 12 oder 15 %) gewünscht wird, wird sodann eine entsprechende Menge an Magermilch hinzugefügt. Diese Mischung wird zur längeren Haltbarkeit pasteurisiert bzw. ultrahocherhitzt. Bei der Kaffeesahne findet kein Entzug von Wasser statt, weshalb die Herstellung nicht so schwierig wie bei der Kondensmilch ist. Im Gegensatz zur Kaffeesahne zählt die Kondensmilch auch nicht zu den Sahneerzeugnissen. So darf die Kondensmilch, wenn sie auch einen Fettgehalt von z.B. 10 oder 12 % aufweist, nicht als „Sahne” verkauft werden.
Da der Fettgehalt der Kaffeesahne im Vergleich zur Sahne nicht so hoch ist, wird sie häufig beim Kochen als Ersatz für Sahne eingesetzt, wenn kalorienbewusst gekocht werden soll. Ein vollwertiger Ersatz ist sie aber nicht: Sie lässt sich nicht steif schlagen. Ist keine Schlagsahne zur Hand, kann man es mit einer cremigen Quarkmischung mit Milch und Zucker versuchen.
Doch als Alternative zu Kochsahne kann Kaffeesahne durchaus dienen. Aber Vorsicht: Kaffeesahne in kochende Gerichte führt zum Ausflocken der Kaffeesahne.
Inzwischen wird im Handel sogar laktosefreie Kaffeesahne für Personen mit einer Milchzuckerunverträglichkeit angeboten. Unter den Sahneerzeugnissen hat die Kaffeesahne mit mindestens 10 % den geringsten Fettgehalt:
- Crème double kommt auf 40 % Fett
- Schlagobers in Österreich enthält mindestens 36 % Fett
- Schlagsahne liegt bei 30 % Mindestfettgehalt
Nach der Milcherzeugnisverordnung („Verordnung über Milcherzeugnisse”, MilchErzV) vom 15. Juli 1970 (BGBl. I, S.1150) muss ein Sahneerzeugnis oder Rahmerzeugnis gemäß der Anlage 1 (zu § 1 Abs.1) mindestens einen Fettgehalt von 10 % aufweisen. Dabei wird ein Sahneerzeugnis aus Milch durch Abscheiden von Magermilch oder durch die Einstellung des Fettgehalts auf mindestens 10 % Fett hergestellt. Außerdem darf es angereichert werden mit Milcheiweißerzeugnissen, auch unter Verwendung von Laktase. Als Laktase wird ein Enzym genannt, durch das der Milchzucker (Laktose) in seine Bestandteile Traubenzucker (Glucose) und Schleimzucker (Galactose) geteilt wird.