Pxhere Kaffeerad Coffee To Go 802141

Mit dem Kaf­fee­fahr­rad unterwegs

Seit eini­ger Zeit hat sich zur Kaf­fee­kul­tur eine wei­te­re Art des Genie­ßens hin­zu gesellt: Das Kaf­fee­fahr­rad oder auch Cof­fee-bike. Dar­un­ter ver­steht man ein Las­ten­fahr­rad, das ganz spe­zi­ell umge­baut wor­den ist. Hoch­wer­ti­ge Kaf­fee­ma­schi­nen ver­bun­den mit exzel­len­ten Kaf­fee­sor­ten, die zum Teil auch vor Ort frisch gerös­tet wer­den, bil­den das Herz eines sol­chen Kaffeefahrrades. 

Was dem Kun­den damit ange­bo­ten wird, kann man aber nicht ein­fach als „Cof­fee-to-go” bezeich­nen. Meis­tens sind es aus­ge­bil­de­te Baris­tas, die eine Viel­zahl von Espres­so- und Kaf­fee­spe­zia­li­tä­ten zube­rei­ten. Die per­fek­te Zube­rei­tung im Zusam­men­spiel mit dem unge­wöhn­li­chen Ambi­en­te lässt dann den Genuss einer Tas­se Kaf­fee zu einem ein­ma­li­gen Erleb­nis wer­den. So ist es der­zeit sehr beliebt, ein sol­ches mobi­les Kaf­fee­fahr­rad für bestimm­te Anläs­se zu mie­ten. Wäh­rend Eini­ge ihr Kaf­fee­ca­te­ring lokal begrenzt anbie­ten, kann ein mobi­ler Kaf­fee­wa­gen von Cof­fee-Bike inner­halb des gesam­ten Bun­des­ge­bie­tes ange­mie­tet werden. 

Gera­de die viel­sei­ti­gen Ein­satz­mög­lich­kei­ten machen das Cof­fee-bike so inter­es­sant. Bei einer pri­va­ten Fei­er­lich­keit (wie Geburts­tag oder Jubi­lä­um) stellt der mobi­le Kaf­fee­wa­gen genau­so einen extra­va­gan­ten Blick­fang dar wie auf einem grö­ße­ren Fest (z.B. Hoch­zeit). Die Fei­er im eige­nen Gar­ten, in der ange­mie­te­ten Loka­li­tät oder am Strand kann damit ein High­light mehr haben. Wech­selt das Wet­ter, ist es kein Pro­blem, das Kaf­fee­ca­te­ring vom Stand­ort außer­halb in ein Gebäu­de zu ver­le­gen. Die Kaf­fee­spe­zia­li­tä­ten kön­nen die Gäs­te wei­ter­hin im Tro­cke­nen genießen.

Meis­tens besteht dar­über hin­aus die freie Wahl, ob man für ein spe­zi­el­les Event den Kaf­fee im Becher oder lie­ber in Tas­sen ser­viert bekom­men möch­te. Es müs­sen nicht Plas­tik­be­cher sein, son­dern 100 % bio­lo­gisch abbau­ba­res Mate­ri­al ist bei eini­gen Anbie­tern auch möglich.

Eine ande­re Art der Nut­zung des Kaf­fee­fahr­ra­des legt mehr Wert auf das „Fah­ren” und „Unter­wegs sein”. Da steht die mobi­le Kaf­fee­bar an einem Tag auf dem Wochen­markt der Stadt und am nächs­ten Tag z.B. im Stadt­park. Vor­aus­set­zung hier­für ist eine offi­zi­el­le Geneh­mi­gung. So benö­tigt man für den Betrieb einer mobi­len Kaf­fee­sta­ti­on auf öffent­li­chen Flä­chen eine Son­der­nut­zungs­er­laub­nis. Denn nach einer Gerichts­ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­richts Karls­ru­he[1] han­delt es sich beim Betrieb eines „Cof­fee-Bike“ um erlaub­nis­pflich­ti­ge Son­der­nut­zung i.S.v. § 16 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 StrG BW. Dabei steht die Ertei­lung die­ser Erlaub­nis im pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sen der zustän­di­gen Stra­ßen­bau­be­hör­de. Liegt die­se vor, kann an der nächs­ten Stra­ßen­ecke nicht nur das Eis auf der Hand geges­sen wer­den – son­dern auch ein her­vor­ra­gen­der Kaf­fee getrun­ken werden. 

  1. VG Karls­ru­he, Urteil vom 20.02.2014 – 3 K 2095/​13[]