Seit einiger Zeit hat sich zur Kaffeekultur eine weitere Art des Genießens hinzu gesellt: Das Kaffeefahrrad oder auch Coffee-bike. Darunter versteht man ein Lastenfahrrad, das ganz speziell umgebaut worden ist. Hochwertige Kaffeemaschinen verbunden mit exzellenten Kaffeesorten, die zum Teil auch vor Ort frisch geröstet werden, bilden das Herz eines solchen Kaffeefahrrades.
Was dem Kunden damit angeboten wird, kann man aber nicht einfach als „Coffee-to-go” bezeichnen. Meistens sind es ausgebildete Baristas, die eine Vielzahl von Espresso- und Kaffeespezialitäten zubereiten. Die perfekte Zubereitung im Zusammenspiel mit dem ungewöhnlichen Ambiente lässt dann den Genuss einer Tasse Kaffee zu einem einmaligen Erlebnis werden. So ist es derzeit sehr beliebt, ein solches mobiles Kaffeefahrrad für bestimmte Anlässe zu mieten. Während Einige ihr Kaffeecatering lokal begrenzt anbieten, kann ein mobiler Kaffeewagen von Coffee-Bike innerhalb des gesamten Bundesgebietes angemietet werden.
Gerade die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten machen das Coffee-bike so interessant. Bei einer privaten Feierlichkeit (wie Geburtstag oder Jubiläum) stellt der mobile Kaffeewagen genauso einen extravaganten Blickfang dar wie auf einem größeren Fest (z.B. Hochzeit). Die Feier im eigenen Garten, in der angemieteten Lokalität oder am Strand kann damit ein Highlight mehr haben. Wechselt das Wetter, ist es kein Problem, das Kaffeecatering vom Standort außerhalb in ein Gebäude zu verlegen. Die Kaffeespezialitäten können die Gäste weiterhin im Trockenen genießen.
Meistens besteht darüber hinaus die freie Wahl, ob man für ein spezielles Event den Kaffee im Becher oder lieber in Tassen serviert bekommen möchte. Es müssen nicht Plastikbecher sein, sondern 100 % biologisch abbaubares Material ist bei einigen Anbietern auch möglich.
Eine andere Art der Nutzung des Kaffeefahrrades legt mehr Wert auf das „Fahren” und „Unterwegs sein”. Da steht die mobile Kaffeebar an einem Tag auf dem Wochenmarkt der Stadt und am nächsten Tag z.B. im Stadtpark. Voraussetzung hierfür ist eine offizielle Genehmigung. So benötigt man für den Betrieb einer mobilen Kaffeestation auf öffentlichen Flächen eine Sondernutzungserlaubnis. Denn nach einer Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe[1] handelt es sich beim Betrieb eines „Coffee-Bike“ um erlaubnispflichtige Sondernutzung i.S.v. § 16 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 StrG BW. Dabei steht die Erteilung dieser Erlaubnis im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Straßenbaubehörde. Liegt diese vor, kann an der nächsten Straßenecke nicht nur das Eis auf der Hand gegessen werden – sondern auch ein hervorragender Kaffee getrunken werden.
- VG Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2014 – 3 K 2095/13[↩]